Versteigerungsbedingungen

1 Die Vereinigung der Freunde und Förderer der Akademie der Bildenden Künste München – Akademieverein e.V. (im folgenden »Versteigerer«) – versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und, soweit die Einlieferer nicht zugunsten des Akademievereins auf
eine Beteiligung am Auktionserlös verzichten, auf Rechnung der Einlieferer.
Zum Aufruf kommen künstlerische Werke von Studierenden, Professor*innen, künstlerischen Mitarbeiter*innen und Werkstattleiter*innen der Akademie der Bildenden Künste München, die ihre Arbeiten als Einlieferer für die Auktion zur Verfügung stellen. Vom Auktionserlös verbleiben 50% beim Akademieverein, der seinen Erlösanteil zweckgebunden zur Förderung studentischer Projekte an der Akademie der Bildenden Künste verwendet. Erlöse aus dem Verkauf von Arbeiten der Professor*innen fließen in voller Höhe dem Akademieverein zu.
Die zur Versteigerung kommenden Objekte können vor der Versteigerung beim Versteigerer besichtigt werden.
Ort und Zeit werden in elektronischer Form unter www.akademieverein.de sowie durch Aushang bekanntgemacht. Die Angaben des Auktionskatalogs, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen.

2 Die im Katalog aufgeführten Preise sind Mindestzuschlagspreise. Die Aufrufpreise für Arbeiten von Studierenden oder künstlerischen Mitarbeiter*innen variieren zwischen € 100 und € 200. Arbeiten der Professor*innen haben kein Aufruflimit. Gegebenenfalls anfallende Präsentationskosten wie Rahmen oder Aufziehen von Prints sind im Katalog gesondert ausgewiesen und werden dem Zuschlagspreis aufgeschlagen.

3 Jeder Bieter / jede Bieterin kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Vorgebote können persönlich abgegeben werden und sind verbindlich. Telefonische Gebote werden nicht angenommen. Der Zuschlag kann nur erteilt werden, wenn der Bieter/die Bieterin vor Beginn der Auktion unter Angabe von Namen und Adresse in die Bieterliste eingetragen wurde und eine Bieternummer erhalten hat.

4 Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.

5 Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder ihn verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter / die Bieterin sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters / einer bestimmten Bieterin wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag.

6 Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird.

7 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer / die Käuferin über. Ersteigerte Gegenstände können sofort nach dem Zuschlag, müssen jedoch spätestens am Tag nach der Auktion abgeholt werden.

8 Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig.

9 Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die Unwirksame ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Akademieverein e.V. / 
Vereinigung der Freunde und Förderer der Akademie
der Bildenden Künste München e.V.
Akademiestraße 2, 80799 München
www.akademieverein.de