Der beirat

Zusammensetzung

Im Rahmen der Mitgliederversammlung im Juli 2023 wurde beschlossen, dass der Akademieverein einen BEIRAT gründet. Aktuell setzt sich der neu gegründete Beirat wie folgt zusammen: 

Vorsitzende

Beiratsmitglieder

Die Funktionen und Aufgaben des Beirats sind in der Satzung festgelegt: 

(1) Der Beirat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Die Mitglieder werden durch Beschluss des Vorstandes für drei Jahre berufen, Wiederberufung ist möglich. In den Beirat sollen Persönlichkeiten berufen werden, die geeignet sind, das Anliegen des Vereins und seine Zwecke zu fördern und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Scheiden Beiratsmitglieder vorzeitig aus, bilden die verbliebenen Beiratsmitglieder den Beirat allein. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Beiratsmitgliedes. Eine Abberufung aus wichtigem Grund ist möglich. 

(2) Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

(3) Der Beirat hat das Recht, Vereinsmitglieder als beratende Mitglieder zu seinen Beratungen (ohne Stimmrecht) hinzuzuziehen.

(4) Der Beirat soll mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung einberufen werden. Einladung und Leitung obliegen dem Vorsitzenden des Vorstandes. Die Mitglieder des Vorstandes sind berechtigt, an den Sitzungen des Beirats teilzunehmen.

(5) Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.