Fördern Sie Junge Kunst in München!

Für die Mitglieder des Akademievereins gibt es ein vielfältiges Angebot. 

Einladungen u.a. zu

  • den jährlichen Veranstaltungen in der Akademie, wie Diplomausstellung, Verleihung der Debütantenpreise, Jahresausstellung, Erstsemesterbegrüßung und zur Auktion
  • Vorträgen, Symposien, Werkstattbesuchen
  • studentischen Projekten
  • Führungen durch Ausstellungen in Münchner Institutionen, Museen und Galerien.
  • zu Projekten, die vom Akademieverein gefördert wurden.

 

Folgende Fördermaßnahmen unterstützen Sie mit Ihrem Engagement:

Projektförderungen

Jedes Jahr fördert der Verein ca. 30-40 Projekte der Studierenden. Darunter fallen z.B. Ausstellungen, Exkursionen oder Austauschprogramme.

AKADEMIE AUKTION

Bei der jährlichen Auktion werden rund 100 Werke von Studierenden versteigert.

Atelierstipendien

Zwei Atelierräume in den Otto-Steidle-Ateliers werden vom Akademieverein an Absolvent*innen der Akademie vergeben.

Preise zur Jahresausstellung & zum Diplom

Jedes Jahr bekommt eine Klasse den Preis zur Jahresausstellung. Außerdem zeichnen wir im Februar eine*n Absolvent*in zum Diplom aus.

Jahresbeitrag

>45 EUR/Jahr für Alumni der AdBK München, Studierende an einer Hochschule sowie für Personen unter 35 Jahre.

>90 EUR/Jahr „reguläre Mitgliedschaft“

>500 EUR/Jahr „Fördermitgliedschaft“

Der Mitgliedsantrag und der aktuelle Flyer können hier heruntergeladen werden. Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschrieben Mitgliedsantrag zusammen mit der jeweils notwendigen Bescheinigung an

akademieverein@adbk.mhn.de

oder

Akademieverein München e.V.
Dr. Karin Koschkar
Akademiestraße 2
80799 München

Mitgliederversammlung 2024

Satzung

Die aktuelle Fassung der Satzung (Fassung vom 10.7.2023) kann hier heruntergeladen werden.

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Beiträge & Spenden

UniCredit Bank AG
Kontonummer 272 32 98 / BLZ 70020270
IBAN DE82700202700002723298
BIC HYVEDEMMXXX

Hinweis zur Gemeinnützigkeit – Auszug aus der Satzung, §2
„Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.“